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Borgheeser Weg 310
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Ob Lohnbuchhaltung oder Finanzbuchhaltung, mit uns haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.
Die Buchhaltung ist das Kernstück eines jeden Geschäftsbetriebs. Hier wird der laufende Geschäftsbetrieb in ein Zahlenwerk zusammengefasst.
Sie wollen Ihr Unternehmen erfolgsorientiert steuern und planen? Mit der Übernahme der Buchhaltung durch uns geben wir Ihnen hierfür das entscheidende Instrument.
Von unserem Mitarbeiterteam steht Ihnen ein individueller Ansprechpartner für Ihre Buchführung zur Verfügung. Eine erstklassige Betreuung ist somit gewährleistet. Aufgrund der individuellen Betreuung kennt Ihr Ansprechpartner nach kurzer Zeit Ihr Unternehmen und kann optimal für Sie arbeiten.
Ihrem Wunsch entsprechend erstellen wir Ihre Buchhaltung entweder anhand von digital zur Verfügung gestellten Belegen oder aber auch weiterhin durch das Zurverfügungstellen von Papierbelegen.
Zur Buchhaltung zählen neben dem Bereich der Finanzbuchhaltung die Bereiche Lohnbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung:
Finanzbuchhaltung
Zur Finanzbuchhaltung gehört die Verbuchung sämtlicher Vorfälle des laufenden Geschäftsbetriebes. Sie bildet die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses.
Eine Offene-Posten-Buchhaltung ist mittlerweile Standard in der Finanzbuchhaltung. Sowohl die Debitorenbuchhaltung (Verarbeitung von Forderungen an Kunden) als auch die Kreditorenbuchhaltung (Verarbeitung von Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten) gehören selbstverständlich zu unseren Leistungen bei der Finanzbuchhaltung.
Lohnbuchhaltung
Wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Jahresabschluss
Bilanz
Auf Basis der Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihren Jahresabschluss. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden durch uns zusammengestellt. Für Kapitalgesellschaften (u.a. AG und GmbH) erstellen wir zudem einen erläuternden Anhang. Die Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger übernehmen wir gerne für Ihre Gesellschaft.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Für Steuerpflichtige, die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und eine Bilanz zu erstellen, fertigen wir eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung an. Dieser „vereinfachte Jahresabschluss“ findet seine gesetzliche Grundlage im § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes und wird deshalb auch 4/3-Rechnung genannt. Der Gewinn wird als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt.
Anlagenbuchhaltung
In der Anlagenbuchhaltung werden sämtliche Anlagegüter Ihres Unternehmens von uns verwaltet.
Ihre Buchführung so digital wie sie möchten.
Im Bereich der Finanzbuchhaltung bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Buchführung komplett digital abzuwickeln über Unternehmen Online.
Die Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsvorfälle eines Unternehmens wird als Finanzbuchhaltung bezeichnet. Sie spiegelt den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens wieder.
Nicht nur für die Unternehmensleitung, sondern auch für Banken und Behörden ist die Finanzbuchhaltung eine wichtige Informationsquelle. Eine aussagekräftige laufende Finanzbuchhaltung ist heutzutage eine Mindestanforderung für die Gewährung eines Bankkredites.
Die folgenden Dienstleistungen werden durch uns übernommen:
Wir erstellen für Ihr Unternehmen die Gewinnermittlung.
Sofern Sie verpflichtet sind Bücher zu führen, erfolgt die Gewinnermittlung durch Aufstellung eines Jahresabschlusses durch Betriebsvermögensvergleich. Dieser setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Gegebenenfalls wird der Jahresabschluss um einen Anhang und Lagebericht ergänzt.
Die Anlagenbuchhaltung bildet einen Teilbereich unserer Finanzbuchhaltung. Hier werden die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Ihres Unternehmens auf Basis aller handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Abschreibungsmethoden von uns aufgezeichnet und verwaltet.
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