Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung bildet einen Teilbereich unserer Finanzbuchhaltung. Hier werden die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Ihres Unternehmens auf Basis aller handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Abschreibungsmethoden von uns aufgezeichnet und verwaltet.

Wir führen für jeden Gegenstand des Anlagevermögens eine elektronische Inventarkarte, die sämtliche relevanten Daten wie Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Anschaffungsdatum und Nutzungsdauer enthält. Damit werden auch die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten erfüllt.

Die Bildung und die Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen – sowohl mit als auch ohne Investition – stellen wir mittels der Anlagenbuchhaltung dar.

Aufgrund von unterschiedlichen Bewertungsmöglichkeiten im Handels- und im Steuerrecht kann sich das Anlagevermögen unterschiedlich entwickeln, sodass wir für Sie natürlich nicht nur eine Anlagenbuchhaltung nach Steuerrecht (Einkommensteuergesetz) sondern auch eine Anlagenbuchhaltung nach Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) erstellen.