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Borgheeser Weg 310
46446 Emmerich am Rhein
Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Gründung und geben Ihrer Geschäftsidee eine Struktur.
Sie haben vor, sich selbständig zu machen?
Dann sind Sie bei uns in guten Händen. Wir begleiten Sie auf dem Weg in die Selbständigkeit und unterstützen Sie auf vielfältige Weise.
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir einen Businessplan auf. Dieser ist zur Überprüfung der Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens unbedingt erforderlich. Außerdem ist er zwingende Voraussetzung für die Beantragung von Fremdkapital.
Im Rahmen einer Existenzgründung gibt es verschiedene Fördermittel, die über Ihre Hausbank beantragt werden können. Welche Fördermittel für Sie in Frage kommen, erfahren Sie im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung. Auch bei der Beantragung dieser Fördermittel sind wir gerne behilflich.
Sollten Sie eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit anstreben, haben Sie Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss, sofern eine fachkundige Stelle das Gründungsvorhaben als tragfähig beurteilt. Gegenüber der Bundesagentur für Arbeit sind wir befugt, solch eine fachkundige Stellungnahme zu Ihrem Gründungsvorhaben abzugeben.
Die schriftliche Zusammenfassung eines Existenzgründungsvorhabens wird als Businessplan oder auch Geschäftsplan bezeichnet. Im Businessplan wird die Geschäftsidee mit allen finanziellen und betriebswirtschaftlichen Aspekten dargestellt. Mit Hilfe eines Businessplans geht der Existenzgründer systematischer vor, so dass er eventuelle Risiken besser abschätzen kann.
Weiterlesen >>Als Existenzgründer sind Sie in aller Regel auf Fremdkapital angewiesen. Neben der Beantragung eines klassischen Bankdarlehens besteht aber auch die Möglichkeit, öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Gerade für Existenzgründer gibt es diverse „Fördertöpfe“.
Weiterlesen >>Wenn Sie eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit anstreben, können Sie einen Existenzgründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Sie können sechs Monate lang einen Gründungszuschuss in Höhe Ihres letzten Arbeitslosengeldes, zuzüglich 300 Euro, erhalten. Danach können Sie weitere neun Monate lang 300 Euro erhalten, wenn Sie eine hauptberufliche Selbständigkeit nachweisen.
Weiterlesen >>Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindliches Kennenlernen.