Fachkundige Stellungnahme
Wenn Sie eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit anstreben, können Sie einen Existenzgründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Sie können sechs Monate lang einen Gründungszuschuss in Höhe Ihres letzten Arbeitslosengeldes, zuzüglich 300 Euro, erhalten. Danach können Sie weitere neun Monate lang 300 Euro erhalten, wenn Sie eine hauptberufliche Selbständigkeit nachweisen.
Voraussetzung für die Bewilligung Ihres Antrags auf den Zuschuss ist eine schriftliche Stellungnahme zu Ihrem Gründungsvorhaben durch eine fachkundige Stelle. Das Steuerbüro Brammen-Reintjes-Diks GbR ist eine fachkundige Stelle im Sinne des § 57 Abs. 2 SGB III. Wir sind befugt, die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung zu überprüfen und hierzu Stellung zu nehmen.
Unsere Stellungnahme umfasst Angaben zum Gründer und zum Gründungszeitpunkt, Angaben zur Geschäftsidee sowie Angaben zum Ort der geplanten Selbständigkeit. Ebenfalls nehmen wir Stellung zu den vorgelegten Unterlagen wie z.B. Lebenslauf, Finanzierungsplan, Umsatzplanung