Steuererklärung?

Wir unterstützen Sie gerne!

Sowohl Ihre private Einkommensteuererklärung als auch Ihre betrieblichen Steuererklärungen und Steueranmeldungen werden durch uns für Sie kompetent erstellt.

Steuererklärung

Der Gesetzgeber verlangt von den Bürgern oder Steuerpflichtigen wie auch von Betrieben für alle Bereiche des Steuerrechtes die Abgabe von Steuererklärungen. Für alle Steuererklärungen und Steueranmeldungen gelten dabei gesetzliche Fristen, die meist nur im Einzelfall verlängert werden können.
Dabei muss herausgestellt werden, dass der Steuerpflichtige grundsätzlich die Erklärungen unaufgefordert von selbst abgeben muss. Nur in bestimmten Einzelfällen (insbesondere bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer) muss eine Steuererklärung nur auf Anforderung des Finanzamtes abgegeben werden.

Viele Steuererklärungen setzen dabei weitere Erklärungen voraus oder führen auch zu Nebenerklärungen (z.B. die Zusammenfassende Meldung bei der Umsatzsteuer für EG-Umsätze).
Bei den meisten Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuererklärung) ist eine jährliche Abgabe vorgeschrieben. Steueranmeldungen (z. B. Lohnsteuer- oder Umsatzsteuervoranmeldung) sind in der Regel monatlich oder quartalsmäßig abzugeben.
Andere Steuererklärungen (z.B. Kapitalertragsteuer) fallen nur bei Bedarf an.
Steuererklärungen sollen weitestgehend elektronisch dem Finanzamt eingereicht werden.
Auch Bilanzen und Gewinnermittlungen müssen elektronisch eingereicht werden. Hierfür dienen verschiedene Ordnungsmerkmale, wie die Steuernummer, die Identifikationsnummer oder bei der Lohnsteuer die ETIN-Nummer.
Unsere Dienstleistungen umfassen selbstverständlich die Erstellung und Abgabe aller erforderlichen Steuererklärungen, Steueranmeldungen und Nebenerklärungen sowie deren elektronische Übermittlung.

Einkommensteuer

Grundlage für die Ermittlung Ihrer Einkommensteuer (ESt), die die Finanzverwaltung festsetzt, ist Ihre Einkommensteuererklärung. Diese wird durch uns erstellt und elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

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Körperschaftsteuer

Das Einkommen von Körperschaften unterliegt der Körperschaftsteuer (KSt). Unsere körperschaftsteuerpflichtigen Mandate sind insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaften (AG).

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Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (USt) ist in Deutschland eine der wichtigsten Steuern. Sie stellt für Bund, Länder und Gemeinden eine der bedeutendsten Einnahmequellen dar.
Da die Umsatzsteuer bei jedem Unternehmen nur den Unterschied zwischen seinem Umsatz und den an ihn bewirkten Umsatz (den Mehrwert) besteuert, wird die Umsatzsteuer umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer (MwSt) bezeichnet.

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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie knüpft an die Ertragskraft eines Gewerbebetriebes an.
In Deutschland unterliegt jeder Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Als Gewerbebetrieb versteht man sowohl gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 15 Abs. 2 EStG) als auch Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH), die aufgrund ihrer Rechtsform Gewerbebetriebe sind. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, freiberufliche Tätigkeiten und andere nichtgewerbliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

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Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Immer dann, wenn Vermögen im Rahmen eines Nachlasses (Erbschaft) oder im Rahmen einer Übertragung unter Lebenden (Schenkung) anfällt, kommt auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Betracht.
Auch wenn es sich bei der Erbschaft oder der Schenkung um unterschiedliche Rechtsvorgänge handelt, sind die steuerlichen Vorschriften für beide Vorgänge gleich.

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Steueranmeldungen (Lohnsteuer-, Kapitalertragsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldung)

Die Finanzverwaltung bzw. die Steuergesetze fordern in verschiedenen Bereichen des Steuerrechtes nicht nur die Abgabe von jeweiligen Steuererklärungen, sondern hierzu bereits im Vorfeld die Abgabe von entsprechenden Steueranmeldungen (Voranmeldungen).

Dabei wird in fast allen Fällen die Abgabe ein...

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