Die Umsatzsteuer (USt) ist in Deutschland eine der wichtigsten Steuern. Sie stellt für Bund, Länder und Gemeinden eine der bedeutendsten Einnahmequellen dar.
Da die Umsatzsteuer bei jedem Unternehmen nur den Unterschied zwischen seinem Umsatz und den an ihn bewirkten Umsatz (den Mehrwert) besteuert, wird die Umsatzsteuer umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer (MwSt) bezeichnet.

Dieses System wird in der Literatur häufig als das „Allphasen-Nettosystem mit Vorsteuerabzug“ bezeichnet. Am Ende der Umsatzkette muss der Endverbraucher die gesamte Umsatzsteuer bezahlen.

Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer. Für das Kalenderjahr hat der Unternehmer eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben. Von der berechneten Umsatzsteuer werden die in dem Kalenderjahr fallenden Vorsteuerbeträge abgezogen.

Je nach Umsatzvolumen muss ein Unternehmer monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch an das Finanzamt abgeben und entsprechende Vorauszahlungen leisten (siehe auch Steueranmeldungen: Lohnsteuer und Umsatzsteuer).

Mit der Übernahme Ihrer Buchhaltung erstellen und übermitteln wir auch Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. die Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Diverse Besonderheiten und Schwierigkeiten, insbesondere Vorgänge mit Auslandsbezug werden durch uns steuerrechtlich beurteilt und bei der Umsatzsteuererklärung entsprechend berücksichtigt.

Die Verpflichtung des Unternehmers, jeden Monat bzw. jedes Quartal, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt oder innergemeinschaftliche Dienstleistungen erbracht hat, eine zusammenfassende Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern eine Meldung abzugeben, wird durch uns erledigt.