Steueranmeldungen (Lohnsteuer-, Kapitalertragsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldung)

Die Finanzverwaltung bzw. die Steuergesetze fordern in verschiedenen Bereichen des Steuerrechtes nicht nur die Abgabe von jeweiligen Steuererklärungen, sondern hierzu bereits im Vorfeld die Abgabe von entsprechenden Steueranmeldungen (Voranmeldungen).

Dabei wird in fast allen Fällen die Abgabe einer Voranmeldung auf elektronischem Wege gefordert.
Es handelt sich insbesondere um

  • Lohnsteueranmeldungen
  • Umsatzsteueranmeldungen
  • Kapitalertragsteueranmeldungen

Lohnsteueranmeldung

Immer dann, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden (gleichgültig ob im Unternehmen oder im Privathaushalt), kommt die Abgabe einer Lohnsteueranmeldung in Betracht. Eine Ausnahme besteht nur bei reinen Mini-Jobs.

Die Lohnsteueranmeldung ist entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich abzugeben. Die Abgabe der Voranmeldung hat spätestens zum 10. des Folgemonates zu erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
Unser Steuerbüro erstellt für Sie im Rahmen der Lohnbuchhaltung automatisch die Lohnsteueranmeldung und meldet diese dem Finanzamt. Selbstverständlich werden hierbei auch die entsprechenden Meldungen für die Sozialversicherung abgegeben.

Umsatzsteueranmeldung

Die Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung ist immer dann erforderlich, wenn steuerpflichtige oder auch steuerfreie Umsätze getätigt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Umsätze im Rahmen einer gewerblichen bzw. freiberuflichen Tätigkeit handelt oder der Steuerpflichtige als „Privatperson“ Umsätze tätigt. So ist z.B. auch ein Immobilienvermieter ein Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne.

Die Anmeldung ist entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich abzugeben. Für Existenzgründer gilt in den ersten zwei Jahren grundsätzlich die monatliche Abgabe.

Die Abgabe der Voranmeldung hat zum 10. des Folgemonates zu erfolgen, wobei diese Frist allerdings gegen Zahlung einer Sondervorauszahlung um einen Monat verlängert werden kann. Ist im Rahmen der Voranmeldung auch eine zusammenfassende Meldung (für EG-Umsätze) abzugeben, können sich die Fristen verkürzen.

Unser Steuerbüro erstellt für Sie im Rahmen der Finanzbuchhaltung oder an Hand der übergebenen Unterlagen sowohl die Umsatzsteuervoranmeldung als auch ggf. die zusammenfassende Meldung und leitet diese elektronisch an die Finanzbehörden weiter.

Kapitalertragsteueranmeldung

Die Anmeldung der Kapitalertragsteuer kommt bei einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in Betracht. Die Kapitalertragsteuer muss dabei zum gleichen Zeitpunkt wie die Ausschüttung angemeldet und abgeführt werden.
Selbstverständlich begleitet unser Steuerbüro Sie auch bei dieser Aufgabe bzw. übernimmt diese für Sie.