Unternehmensbewertung

Gegenstand der Unternehmensbewertung ist die Ermittlung des Wertes von Unternehmensanteilen oder von ganzen Unternehmen.

Wichtige Anlässe für eine Unternehmensbewertung sind beispielsweise:

  • der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens bzw. eines Unternehmensteils
  • das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft
  • die Anteilsbewertung bei vertraglicher Kündigung der GmbH
  • der Ausschluss eines oder mehrerer Gesellschafter aus einer GmbH mit Barabfindung
  • die Bewertung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
  • die Bewertung zur Ermittlung von Besteuerungsbemessungsgrundlagen
  • die Kreditwürdigkeitsprüfung bei der Beantragung von Fremdkapital

Die Bewertung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen kann durch verschiedene Bewertungsmethoden erfolgen. Beim Substanzwertverfahren wird der Wert aus der vorhandenen Substanz (Anlagevermögen) ermittelt.

Im Gegensatz zum Substanzwertverfahren wird beim Ertragswertverfahren der Unternehmenswert aus den zukünftigen Erfolgen des Unternehmens ermittelt. Diese werden i.d.R. aus Vergangenheitswerten abgeleitet.

Daneben gibt es auch Kombinationswertverfahren. Hierbei handelt es sich um gemischte Substanz- und Ertragsbewertungsverfahren.
Für Zwecke der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer ist für Unternehmen auch ein so genanntes „vereinfachtes Ertragswertverfahren“ zugelassen. Dieses Verfahren wird letztlich nur bei der Ermittlung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer angewandt.