Strafbefreiende Selbstanzeigen

Sind in einer Steuererklärung bewusst oder fahrlässig Einkünfte nicht erklärt worden, oder ist eine notwendige Steuererklärung nicht abgegeben worden, so kann dies fatale Folgen haben. Die Finanzverwaltung sieht hierin in aller Regel eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung. Daraus ergeben sich unangenehme Konsequenzen wie Einleitung eines Strafverfahrens, Durchsuchung und Beschlagnahme beim Täter und betroffenen Institutionen und letztlich ggf. auch die Festnahme des Täters.

Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung stehen im Focus der Öffentlichkeit aber auch der Zivilgerichte. Dabei stellt die Steuerhinterziehung eine Straftat dar, die je nach Höhe der Hinterziehungsbeträge mit einer Geldbuße oder gar einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann. Zwar stellt die leichtfertige Steuerverkürzung nur eine Ordnungswidrigkeit dar, jedoch ergeben sich hier in aller Regel die gleichen Folgen.

Um diese sehr gravierenden Folgen einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung zu vermeiden, kennt das Steuerrecht, und auch nur das Steuerrecht, das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige.

Diese strafbefreiende Selbstanzeige ist aber nur so lange möglich, wie das Finanzamt von der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung noch keine Kenntnis hat.

Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige teilt also der Steuerpflichtige dem Finanzamt im Vorfeld seine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung mit.

Selbstverständlich kann auch mit der strafbefreienden Selbstanzeige die Steuernachzahlung und deren Verzinsung nicht vermieden werden. Ist die strafbefreiende Selbstanzeige aber wirksam, so kommen alle weiteren Folgen, wie Durchsuchung und Bestrafung nicht mehr in Betracht.

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist für ihre Wirksamkeit an strenge Voraussetzungen geknüpft. Sie muss nicht nur dem Finanzamt vor Entdeckung der Tat zugehen, sondern auch inhaltlich richtig und vollständig sein und alle Unterlagen enthalten, die eine vollständige Überprüfung möglich machen. Aber auch eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige bleibt nur dann strafbefreiend, wenn die fälligen Steuern auch pünktlich gezahlt werden.

Unser Steuerbüro unterstützt Sie bei einer Selbstanzeige oder erstellt diese für Sie. Wir bieten Ihnen bei entsprechender Mitwirkung eine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, damit diese ihre Wirkung voll entfalten kann. Sind im Rahmen einer Selbstanzeige Steuererklärungen abzugeben, so werden auch diese von uns erstellt.