Umwandlung der Rechtsform

Immer wieder kommt es vor, dass sich im Laufe der Jahre herausstellen kann, dass die ursprünglich getroffene Rechtsformwahl sich als ungünstig herausstellt und eine andere Rechtform für das Unternehmen angestrebt wird.
In diesem Falle kann die bestehende Rechtsform des Unternehmens in eine andere Rechtsform umgewandelt werden.

Maßgebend hierfür sind zum einen das Umwandlungsgesetz, welches die zivilrechtlichen Voraussetzungen regelt, sowie das Umwandlungssteuergesetz mit den entsprechenden steuerlichen Voraussetzungen und auch den steuerlichen Folgen.

Eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens oder auch eine Umwandlung lässt sich in den meisten Fällen steuerneutral durchführen. Dazu werden allerdings insbesondere durch das Umwandlungssteuergesetz zeitliche und sachliche Vorgaben gegeben, die für eine Steuerneutralität erfüllt sein müssen.

Die Umwandlung eines Unternehmens erfordert daher eine besondere intensive Vorbereitung.

Unser Steuerbüro unterstützt Sie bei der Auswahl der zutreffenden Rechtsform und berät und begleitet Sie bei der entsprechenden Umwandlung. Wir zeigen Ihnen auf, welche Schritte im Einzelnen zu unternehmen sind und welche Folgen sich insgesamt ergeben können. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine mögliche Steuerneutralität.