Steuerliche Sondersachverhalte

Das Steuerrecht kennt für verschiedene Sachverhalte besondere Regelungen oder es werden für verschiedene Sachverhalte auch zeitlich begrenzte steuerliche Regelungen eingeführt.
Auch gibt es für verschiedene Berufsgruppen Sondervorschriften für den Bereich der Gewinnermittlung oder des Kostenabzuges.

Ein besonderer Schwerpunkt bei den steuerlichen Sondersachverhalten dürfte wohl auch die Erstattung von ausländischer Umsatzsteuer im Rahmen eines Unternehmens darstellen.

Hier sind die entsprechenden Anträge allein beim Bundeszentralamt für Steuer unter Beachtung von Form- und Fristvorschriften zu stellen.
Unser Steuerbüro berät und unterstützt Sie natürlich auch bei derartigen Sondersachverhalten.

Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten sowie deren Auswirkungen auf und beraten Sie über die notwendigen Voraussetzungen.